Das Wichtigste in Kürze:

Die Lichtkunstwerke dürfen weder angefasst noch beklettert werden.

Bitte tragen Sie festes Schuhwerk.

Hunde dürfen angeleint mit auf das Gelände.

Das Gelände ist nicht barrierefrei und für Rollstühle etc. nur bedingt geeignet.

Einlass nur mit gültigem Ticket.


Einlass:

KRONACH leuchtet® ab Sonnenuntergang bis Mitternacht
Einlass ab 18.30 Uhr, letzter Einlass 23 Uhr

  1. Beim Einlass findet aus Gründen der Sicherheit sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch die Security statt. 
  2. Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter. Die von ihm eingesetzte Security ist berechtigt, im Namen des Veranstalters das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen.
  3. Die Security ist bei Zuwiderhandlung der Zutritts- und Verhaltensregeln berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, insbesondere dann, wenn Gäste nicht bereit sind, unerlaubte Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gegenstandes bestehen).
  4. Kein Einlass für alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen.

Eine Auflistung verbotener Gegenstände:

  • Feuerwerkskörper, Wunderkerzen sowie weitere pyrotechnische Gegenstände
  • Hieb-, Schuss-, Stichwaffen, Stangen, Stöcke jeglicher Art sowie Reizgas, Pfefferspray, Tierabwehrspray, Haarspray
  • Regenschirme über Handtaschengröße
  • Mitbringen von alkoholischen Getränken
  • Drogen, Betäubungsmittel, K.o.-Tropfen
  • Rucksäcke und Taschen über DIN A4 Größe, ausgenommen Rucksäcke oder Taschen für Fotoausrüstung und entsprechende Fotostative
  • Fahrräder, E-Scooter, Roller, Skateboards

Eine Auflistung erlaubter Gegenstände:

  • Nicht-alkoholische Getränke in PET-Flaschen bis 0,5 Liter
  • Rollstühle, Gehhilfen
  • Kinderwagen oder Buggy

Ton- und Bildaufnahmen

Der Veranstaltungsbesucher willigt mit dem Betreten des Geländes in die unentgeltliche Verwendung eines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie in deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein.

Jede Person, die das Gelände betritt, erkennt an, dass sie Ton- und/oder Bildaufzeichnungen nur zum Privatgebrauch machen und/oder übertragen darf.

Bei TV-Übertragungen und sonstigen Aufzeichnungen erteilt der Veranstaltungsbesucher der übertragenden TV-Anstalt seine Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung vermarktet und mittels jedes technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen.


Ticket

KRONACH leuchtet bedient sich für das Ticketing eines Dienstleisters, der Reservix GmbH. Die AGB und Abwicklungsmodalitäten laut AGB des Dienstleisters.

Mit Betreten des Geländes bzw. mit Ablauf des Veranstaltungstages verlieren die Tickets ihre Gültigkeit.

Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter die Veranstaltung auch kurzfristig absagen bzw. verschieben. Hierzu zählen insbesondere Witterungsereignisse, Überschwemmung des Geländes oder gesetzliche Auflagen. Das Ticket behält hier seine Gültigkeit für eine spätere Veranstaltung.


Verhaltenstipps für Besucher

Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese Informationen zu lesen, damit KRONACH leuchtet für alle Zuschauer und Beteiligten ein tolles Erlebnis wird:

Falls Sie Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Ansprechpartner finden Sie in dem Verkaufsstand für Leuchtartikel, an den Kassen, beim Sicherheitsdienst (z.B. an der Bühne, Ein- und Ausgänge, Streifen), beim Sanitätsdienst. Die jeweiligen Anlaufstellen sind im Lageplan verzeichnet. Das Eventbüro ist täglich ab 18.00 bis 0.30 Uhr besetzt.

Anordnungen von Ordnungs- und Sicherheitskräften

Den über die Bestimmungen hinausgehenden Anordnungen des Veranstalters
oder des hierfür bestellten Personals (z.B. Ordnungskräfte oder Sicherheitsdienst) ist zu jeder Zeit während der Dauer der gesamten Veranstaltung uneingeschränkt Folge zu leisten.
Diese Anordnungen gelten ergänzend zu den hier bestimmten Regelungen. Bei
wiederholter Missachtung der Anordnungen behält sich der Veranstalter vor, Besucher von
der Veranstaltung dauerhaft auszuschließen. Rückerstattung der Ticketkosten (ganz oder
teilweise) erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

Rettungswege

Dem Besucher wird empfohlen, sich im Vorfeld bzw. bei Eintritt in das Veranstaltungsgelände mit den vorhandenen und gekennzeichneten Rettungswegen vertraut zu machen.

Müll

Bitte helfen Sie mit, Müll zu vermeiden oder zu reduzieren! Es gibt am Bühnenbereich zusätzlich zu den städtischen Müllbehältern extra aufgestellte Mülleimer. Nutzen Sie die zahlreich bereitgestellten Müllbehälter. Herzlichen Dank!

Stolpergefahr

Damit wir alle Einrichtungen mit Strom und Wasser versorgen können, müssen am Boden immer wieder Kabel und Schläuche verlegt werden. Deshalb ist das Betreten der Rasenflächen verboten.

Die Leitungen sind zwar im Wegebereich markiert, wir bitten Sie aber trotzdem, die Augen offen zu halten, damit Sie nicht zu Schaden kommen. Falls Ihnen eine Stolperfalle auffällt, können Sie sich gerne bei uns melden.

Unwetter

Auch an schönsten Tagen kann es leider schnell zu einem Gewitter kommen. Da viele Metallaufbauten wie Bühne, Lautsprechertürme und Kabelwege den Blitzeinschlag begünstigen, ist es wichtig, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Gewitter können nämlich sehr schnell ziehen! Wir beobachten die Wettersituation und warnen Sie rechtzeitig über die Lautsprecheranlage. Bitte informieren Sie andere Besucher, die die Warnungen vielleicht nicht gehört haben.

Beachten Sie bitte unbedingt diese Anweisungen!

Achten Sie auch selbst auf Unwetteranzeichen wie plötzlichen Windanstieg, Gewitterwolken und Donner und suchen Sie rechtzeitig einen sicheren Ort auf. Die Entfernung eines Gewitters kann man grob durch folgende Faustregel bestimmen: Zunächst zählt man die Sekunden zwischen Blitz und Donner. Jetzt teilt man die Sekundenzahl durch 3 und erhält den Abstand in Kilometern. Bereits bei 5 Kilometern Entfernung, also bei einem Zählabstand von 15 Sekunden zwischen Blitz und Donner besteht unmittelbare Gefahr!

Verhalten bei Unwetter

Da Sie bis zum Erreichen eines sicheren Platzes noch Zeit einplanen müssen, sollten Sie sich frühzeitig (also spätestens bei 30 Sekunden zwischen Blitz und Donner) auf den Weg machen!

Bewahren Sie bitte Ruhe, und suchen Sie einen sicheren Bereich auf:

-          das eigene Auto oder Pkws anderer Gäste

-          Kirchen

-          Parkhäuser

-          umliegende Gebäude

-          umliegende Gastronomie

Finden Sie keinen sicheren Bereich, dann gilt Folgendes:

-          Halten Sie Abstand zu Bühnenaufbauten, Zelten, Lautsprechertürmen, Fahnenmasten, Laternenmasten (mind. 1 Meter, besser 3 Meter)

-          Halten Sie Abstand zu Bäumen (mind. 10 Meter)

Evakuierung

Sollten Sie aufgrund einer Gefahrenlage zum Verlassen des Geländes aufgefordert werden, so gilt als erstes: Ruhe bewahren!

Notausgänge vom Gelände sind gekennzeichnet und auf dem Lageplan verzeichnet. Beachten Sie unbedingt die Ansagen über Lautsprecher und die Anweisungen der Polizei und des Ordnungspersonals.

Regen

Denken Sie bei wechselhaftem Wetter bitte an einen Regenschutz und Regenkleidung. Oft ist der Regen schnell vorbei und man kann das Festival dann weiter genießen.

Sturm

Bei starkem Wind und Sturm sind Bäume und bewaldete Flächen zu meiden. Äste und Zweige können abbrechen und herunterfallen. Suchen Sie in diesem Fall bitte einen sicheren Bereich auf.

Erste Hilfe

Sanitäter sind auf dem Gelände (siehe Lageplan). Im Notfall können Sie auch die 112 wählen.

Polizei

Im Notfall können Sie auch die 110 wählen.